Korrektorat

Ein professionelles Korrektorat gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Leserinnen und Leser nicht durch störende Auffälligkeiten vom Inhalt des Textes abgelenkt werden.

Dafür wird der Text mit fundierten Kenntnissen auf einwandfreie Orthografie, Interpunktion und Grammatik geprüft. Durch den Blick von „von außen“ werden auch zuverlässig jene Lapsus Calami entdeckt, die nach vielen Korrekturläufen – oder vielleicht gerade deswegen – übersehen worden sind.

Ganz nach Ihren individuellen Anforderungen berücksichtigt das qualifizierte Korrektorat außer der Prüfung der Rechtschreibung, Zeichensetzung und der Grammatik viele weitere Elemente. Dazu gehören sprachliche Sonderanforderungen – wie Text-Styleguides oder die Corporate Language –, die verschiedenen Fachsprachenschreibweisen, unterschiedliche Rechtschreibregeln und DIN.

Bei bestimmten Anforderungsprofilen kann die Grenze zwischen Korrektorat und Lektorat fließend sein.

Gern berate ich Sie.

Weitere Informationen zum Korrektorat

Das Ziel des professionellen Korrektorats ist, die Fehlerquote der Rechtschreibung, der Grammatik und der Zeichensetzung eines Textes so weit wie möglich zu minimieren. Dafür wird mit einem qualifizierten Korrektorat geprüft, ob die Regeln der deutschen Rechtschreibung eingehalten wurden.

Vor Beginn des Korrektorats besprechen wir, welche Leistungen und nach welchem Regelwerk Sie die Optimierung Ihrer Publikation wünschen.

Folgende Textelemente werden in der Regel bei einem qualifizierten Korrektorat einer Prüfung unterzogen:
  • Wortschreibung (kontextabhängig): Groß- und Kleinschreibung, Substantivierungen, Zusammen- und Getrenntschreibung, Koppelungen;
  • Interpunktion;
  • Grammatiken: Satz- und Wortgrammatik;
  • Einheitlichkeit der Schreibweisen: Namen (Eigen-/Firmen-/Produktnamen), Zahlen, Zählungen, Fachbegriffe, Maße, Währungen, Abkürzungen, Zitation, (Inhalts-)Verzeichnisse, Paginierung, Bildunterschriften, Glossare;
  • typografische Satzzeichen bzw. Interpunktionszeichen: Bindestriche, Auslassungspunkte, An- und Abführungszeichen (deutsche, englische/angloamerikanische, französische wie Guillemets), geschützte Leerzeichen;
  • Sonderschreibweisen: Text-Styleguides, Genderschreibweisen.

    Bitte berücksichtigen Sie, dass in der Regel bei einem „reinen“ Korrektorat weder eine sachliche noch eine stilistische Prüfung erfolgt. Grobe stilistische Auffälligkeiten werden jedoch angemerkt.

    Im Rahmen des „erweiterten Korrektorats“ bzw. der „Schlussredaktion“ können viele weitere Elemente geprüft werden.

Zu Beginn der Rechtschreib- und Tippfehlerkontrolle vereinbaren wir, nach welchem Reglement der Text geprüft werden soll.

Die Prüfung und Korrektur kann nach folgenden Regelwerken durchgeführt werden:

  • Ihren Vorgaben (sprachliche Sonderanforderung): Hausregeln, Corporate Wording, Text-Styleguide;
  • Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung, letzte Fassung;
  • Variantenschreibweisen der Duden-Bände in der aktuellsten Fassung;
  • WAHRIG, letzte Fassung von 2016;
  • Fachsprachen,
    z. B. Wissenschaftssprache (DIN ISO 690:2013-10);
  • Schreib- und Gestaltungsnormen,
    z. B. DIN 5008; DIN 1421; DIN 1333; DIN 1338;
  • Rechtschreibregeln der Schweiz: Schreibweisungen der Schweizerischen Bundeskanzlei;
  • Rechtschreibregeln Österreich: Österreichisches Wörterbuch (ÖWB);
  • klassische Rechtschreibung (bis 1998);
  • Presseschreibweisen der Nachrichtenagenturen wie AFP, dpa, epd, KNA, Reuters, sid.

Im Rahmen des erweiterten Korrektorats kann die Prüfung weiterer Elemente vereinbart werden.

Dazu gehört zum Beispiel die Kontrolle der typografischen und mikrotypografischen Elemente des Textes, wie

  • Zeilenumbruch,
  • Schriftgröße, -auszeichnungen und Schriftart,
  • die Absatzkontrolle, zum Beispiel auf „Witwe“, „Schusterjunge“,
  • die Spationierung der Buchstaben, Zeichen und Worte sowie
  • des Formats.

Weiterführende Informationen dazu finden Sie auch unter „Schlussredaktion“.

Trotz aller Gewissenhaftigkeit, Sorgfalt und fachlicher Kompetenz kann keine Fehlerfreiheit garantiert werden.

Dies gilt umso mehr, wenn die Publikation zur Erstbearbeitung vorgelegt wurde, je unfertiger die Textfassung, je umfangreicher und fehlerbehaftet das Originaldokument und je kurzfristiger die Terminierung ist. Dies gilt auch, wenn der Text in verschiedenen Versionen vorgelegt wurde.

Das Korrektorat ist eine Beratungsleistung nach § 611 ff. BGB. Eine Gewährleistung ist daher ausgeschlossen.

Zusammenarbeit

Die Bearbeitung von kurzen Texten erfolgt in der Regel zeitnah. Bei längeren Texten vereinbaren wir gemeinsam einen verbindlichen Abgabetermin. Ich rechne nach der benötigten Arbeitszeit ab.

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Referenzen

Meine Auftraggeber sind Unternehmen, Institutionen, Verbände, Verlage, Agenturen, Ministerien, Wissenschaft­lerinnen und Wissenschaftler sowie Autorinnen und Autoren.

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